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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07 (https://dejure.org/2008,17498)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.05.2008 - L 11 KR 46/07 (https://dejure.org/2008,17498)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - L 11 KR 46/07 (https://dejure.org/2008,17498)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kostenerstattung für die Durchführung einer Rheopherese-Therapie bei trockener altersabhängiger Makuladegeneration und drohender Erblindung; Begriff der unaufschiebbaren Leistung unter Berücksichtigung der Möglichkeit eines zeitlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Reopherese-Behandlung - trockene altersabhängige Makuladegeneration

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07
    Er verweise u.a. auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R - und vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R -, in denen als Beispiel eine akut drohende Erblindung eines Kindes bzw. eine drohende Erblindung angeführt seien, auf eine Stellungnahme des Verbandes Pro Retina e.V. und das vom Apherese Forschungsinstitut entwickelte "RheoNet Register zur Qualitätssicherung".

    Diese Vorschrift legt nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (grundlegend Urt. vom 16.09.1997, u.a. SozR 3-2500 § 135 Nr. 4, und vom 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R - sowie vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R -) den Umfang der den Versicherten von den KKen geschuldeten Leistungen fest.

    § 135 Abs. 1 SGB V ist in der Art eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt gefasst und schließt neue Behandlungsmethoden so lange von der Abrechnung zu Lasten der KKen aus, als der Bundesausschuss sie nicht als zweckmäßig anerkannt hat (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; Urt. vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R -).

    Im Recht der GKV werden die Leistungsansprüche der Versicherten regelmäßig erst durch untergesetzliches Recht näher konkretisiert und bestehen nicht schon, weil bestimmte Ärzte, Fachleute bzw. Wissenschaftler - wie z.B. in den von dem Kläger u.a. mit Schriftsatz vom 22.04.2008 vorgelegten Veröffentlichungen - deren Anwendung in der GKV befürworten (BSG, Urt. vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 -).

    Etwas Anderes ist auch nicht aus den Urteilen des BSG vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R - ("wie es etwa für den Fall akut drohender Erblindung eines Kindes zu erwägen wäre") und vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R - ("wie es etwa für den Fall drohender Erblindung zu erwägen wäre") herzuleiten.

    Das kann aber ersichtlich nicht ausreichen, das Leistungsrecht des SGB V und die dazu ergangenen untergesetzlichen Regelungen nicht mehr als entscheidenden rechtlichen Maßstab für die Leistungsansprüche der Versicherten anzusehen (s. BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 -).

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07
    Diese Vorschrift legt nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (grundlegend Urt. vom 16.09.1997, u.a. SozR 3-2500 § 135 Nr. 4, und vom 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R - sowie vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R -) den Umfang der den Versicherten von den KKen geschuldeten Leistungen fest.

    Hat der Bundesausschuss in einem ordnungsgemäßen Verfahren eine Entscheidung getroffen, so ist diese einer inhaltlichen Überprüfung durch die Gerichte nicht zugänglich, das Gesetz bewirkt selbst eine Bindung, in dem es anordnet, dass neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ohne Empfehlungen in den Richtlinien nicht zu Lasten der GKV angewandt werden dürfen (BSG, Urt. vom 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2006 - L 1 KR 67/04

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - "Systemtherapie der Maculadegeneration"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07
    Diese Entscheidung, der sich der Senat nach eigener Meinungsbildung im vollem Umfang anschließt, entspricht der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (s. Beschlüsse vom 01.03.2004 - L 5 KR 213/02 - und vom 14.01.2004 - L 5 KR 165/03 - so auch LSG Berlin - Brandenburg, Urt. vom 15.12.2006 - L 1 KR 67/04 -), von der abzuweichen kein begründeter Anlass besteht.

    Sie führt auch nie zur völligen Erblindung (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. vom 15.12.2006, a.a.O. m.w.N. und o.a. Informationsschrift "Die altersabhängige Makuladegeneration (AMD)").

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07
    Diese Vorschrift legt nach gefestigter Rechtsprechung des BSG (grundlegend Urt. vom 16.09.1997, u.a. SozR 3-2500 § 135 Nr. 4, und vom 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R - sowie vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R -) den Umfang der den Versicherten von den KKen geschuldeten Leistungen fest.

    § 135 Abs. 1 SGB V ist in der Art eines Verbots mit Erlaubnisvorbehalt gefasst und schließt neue Behandlungsmethoden so lange von der Abrechnung zu Lasten der KKen aus, als der Bundesausschuss sie nicht als zweckmäßig anerkannt hat (BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; Urt. vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R -).

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07
    Sie knüpft aber an die Regel an, dass Versicherte vor Selbstbeschaffung einer Leistung der KK die Prüfung ermöglichen müssen, ob ihre Leistungspflicht besteht (vgl. BSG, Urt. vom 18.07.2006 - B 1 KR 9/05 R - BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22 ).

    Dabei kann eine zunächst nicht eilbedürftige Behandlung unaufschiebbar werden, wenn mit der Ausführung so lange gewartet wird, bis die Leistung zwingend erbracht werden muss, damit der mit ihr angestrebte Erfolg noch erreicht werden kann (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22; BSGE 73, 271, 287 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 26; BSG, Urt. vom 14.12.2006 -B 1 KR 8/06 R -).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07
    Er verweise u.a. auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R - und vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R -, in denen als Beispiel eine akut drohende Erblindung eines Kindes bzw. eine drohende Erblindung angeführt seien, auf eine Stellungnahme des Verbandes Pro Retina e.V. und das vom Apherese Forschungsinstitut entwickelte "RheoNet Register zur Qualitätssicherung".

    Etwas Anderes ist auch nicht aus den Urteilen des BSG vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R - ("wie es etwa für den Fall akut drohender Erblindung eines Kindes zu erwägen wäre") und vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R - ("wie es etwa für den Fall drohender Erblindung zu erwägen wäre") herzuleiten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2004 - L 5 KR 165/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07
    Diese Entscheidung, der sich der Senat nach eigener Meinungsbildung im vollem Umfang anschließt, entspricht der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Nordrhein-Westfalen (s. Beschlüsse vom 01.03.2004 - L 5 KR 213/02 - und vom 14.01.2004 - L 5 KR 165/03 - so auch LSG Berlin - Brandenburg, Urt. vom 15.12.2006 - L 1 KR 67/04 -), von der abzuweichen kein begründeter Anlass besteht.

    Im Übrigen hat das LSG NRW bereits zutreffend weiter ausgeführt (Beschluss vom 14.01.2004, a.a.O., m.w.N.), dass die Entscheidung des Bundesausschusses auch inhaltlich offenkundig jedenfalls der Auffassung der Mehrheit der Fachkreise entspricht.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07
    c) Aus dem Beschluss des BVerfG vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 - (SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 = NZS 2006, 84 = NJW 2006, 891 = MedR 2006, 164 - immunbiologische Therapie) kann der Kläger auch keinen Anspruch herleiten.
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07
    Die Norm erfasst zwar nicht die Notfälle im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V, bei denen ein unvermittelt aufgetretener Behandlungsbedarf sofort befriedigt werden muss (vgl. BSG, Urt. vom 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R -).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - L 11 KR 46/07
    Dabei kann eine zunächst nicht eilbedürftige Behandlung unaufschiebbar werden, wenn mit der Ausführung so lange gewartet wird, bis die Leistung zwingend erbracht werden muss, damit der mit ihr angestrebte Erfolg noch erreicht werden kann (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22; BSGE 73, 271, 287 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4 S 26; BSG, Urt. vom 14.12.2006 -B 1 KR 8/06 R -).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 9/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ambulante psychotherapeutische

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 15/06 R

    Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung bei akuter Suizidgefahr

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